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   VGH Hessen, 26.01.1984 - 9 TG 198/83   

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https://dejure.org/1984,4239
VGH Hessen, 26.01.1984 - 9 TG 198/83 (https://dejure.org/1984,4239)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.01.1984 - 9 TG 198/83 (https://dejure.org/1984,4239)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 (https://dejure.org/1984,4239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 50 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 164
  • NJW 1984, 2055
  • NVwZ 1984, 659 (Ls.)
  • DÖV 1985, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Der von der Klägerin unter Hinweis auf den Beschluß des Hessichen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - (NJW 1984, 2055) und Ronellfitsch, Zum Rechtsschutz bei Baumaßnahmen der Stationierungsstreitkräfte, (VerwArch. 1985, 317 ) geltend gemachte Anspruch, die Beklagte zu verpflichten, bis zum Abschluß eines luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens den Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes zu untersagen, ist nicht begründet.
  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85

    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 -, NJW 1984, 2055), werden ausländische Truppenverbände, die sich mit der Einwilligung eines anderen Landes auf dessen Staatsgebiet aufhalten, nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als nationale Organe des Entsendestaates behandelt, wenn sie nicht in die militärische Organisation des Aufnahmestaates integriert oder supranational sind.

    So hat der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - a.a.O., bereits in anderem Zusammenhang auf die Möglichkeit hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland durch Hinweise auf schutzwerte Belange der deutschen Bevölkerung oder durch Verhandlungen mit den US-Truppen versuchen könne, zu erreichen, daß diese die (materiellen) deutsche Bau- und Lärmschutzvorschriften einhalten.

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich im übrigen in rechtlicher Hinsicht erheblich von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 - a.a.O., vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - a.a.O., sowie vom 28. August 1985 - 9 TG 2605/84 - (ESVGH 36, 14 - NJW 1986, 677 = NVwZ 1986, 316 ) zugrunde lagen.

    Soweit die Antragstellerin in Ziffer 3 a ihres Antrags hilfsweise die Feststellung begehrt, daß die beabsichtigte Nutzung des Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim in der vorgesehenen Weise nicht erfolgen dürfe, solange die in dem Hauptantrag im einzelnen aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt seien und daß die Antragsgegnerin ferner ein Angebot auf Abschluß einer derartigen Vereinbarung erst bei Vorliegen der unter Ziffer 2 des Antrags genannten Voraussetzungen abgeben oder annehmen dürfe, kann dahinstehen, ob dieser Antrag bereits deswegen unzulässig ist, weil er nicht auf eine Maßnahme vorläufigen Rechtsschutzes gerichtet ist, sondern Feststellungen zum Inhalt hat, die nur Gegenstand eines Hauptsacheverfahrens sein können, wie der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 26. Januar 1984 a.a.O., vgl. dort Seiten 24/25 ) angenommen hat.

  • VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86

    Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch

    Gerichtliche Entscheidungen und hoheitliche Maßnahmen, die die Staatenimmunität der Truppen als Organe des Entsendestaates verletzen, sind nichtig und unbeachtlich 4 - 9 TG 198/83 -N3W 1984, S. 2055; VGH Kassel, Beschluss vom 14.3uli 1988 - 11 TG 1736/85 - N3W1.1989, S. 470/473; Lübbe-Wolf, NJW 19S3, S. 2222/2224; Sennekamp, NOW 1983, S. 2731/2732 m.w.N. in Fn. 9; Ronellenfitsch, Verwaltungsarchiv 1987, S. 317/324 f; Wallersheim, DVB1.1989, S. 16/22; Randelzhofer/Hardt, N3W 1989, S. 425/427 ff m.w.N.; Heitmann, NJW 1989, S. 432/434).
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